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Dresdens Kulturpalast - baunetz Meldung

editor 19. September 2011 Bedrohter Bau

" Dresdens Kulturpalast

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Der Kulturpalast Dresden, Innenaufnahme (Bild: Archiv KKG, Dresden) und heutiges Erscheinungsbild außen (Bild: Wolfgang Kil)

Beim Schutz der Nachkriegsmoderne ist die Denkmalpflege im Freistaat Sachsen nicht mutiger als in anderen Bundesländern, in der Landeshauptstadt Dresden ist sie sogar ausgesprochen verklemmt. Unter den Wiederaufbaustädten Europas hatte die Elbmetropole alle Chancen, weit vorne zu stehen. Allein – die Stadt, genauer: ihr Rat und eine Mehrheit der Bewohnerschaft wünschen sich in die Zeit August des Starken zurück. Dafür opferten sie nicht nur einzelne Inkunabeln der Swinging Sixties, sondern mit der Prager Straße gleich ein ganzes Ensemble von Weltrang. Nach unverständlichem Zögern ließ sich das Denkmalamt erst 2008 dazu bewegen, wenigstens den Kulturpalast am Altmarkt unter Schutz zu stellen. Seitdem ist der 1961-69 errichtete Multifunktionsbau, mit dem Leopold Wiel (Wettbewerb) und Wolfgang Hänsch (Realisierung) dem von Moskau importierten Traditionalismus in Dresden demonstrativ ein Ende setzten, auch von den Rekonstruktionsfreunden des Historischen Neumarkts nicht mehr so einfach aus dem Stadtbild hinweg zu diskutieren.
Doch die Moderne-Freunde konnten nur kurz aufatmen: Die Dresdner Philharmonie, ein wichtiger Nutzer des Palastes, drängt die Stadt seit Jahren, ihr den großen Saal (bisher etwa 2500 Plätze) zur alleinigen Verfügung zu überlassen und dessen Originalfassung aus den 1960er Jahren "akustisch zu ertüchtigen". Daraufhin forderten Gegner der auch innen vorherrschenden noblen Geradlinigkeit gleich den Totalumbau – die Interieurs sind nämlich vom Denkmalschutz ausdrücklich nicht erfasst. Den diesbezüglichen Wettbewerb gewann das Hamburger Büro gmp mit einer "Weinberglösung". Die erinnert sehr an Scharouns Berliner Vorbild, vor allem aber bedeutet sie das Aus für alle nicht-philharmonischen Veranstaltungen, für Kongresse, Tanzfestivals, Jazz-, Schlager- oder Popkonzerte. Damit jedoch kommt dem Baudenkmal sein Daseinskern abhanden: Der Große Saal mit seinem damals innovativen Kippparkett hatte den Ort für E- und U-Kultur, also das Haus für alle Benutzerschichten, überhaupt erst möglich gemacht.
Bis sich ausreichender Widerstand formieren konnte, hatte sich der Stadtrat mit Beschlüssen pro Umbau festgelegt. Nun sind die Fronten verhärtet, alle Alternativen (inkl. Neubau einer Philharmonie) vom Tisch. Da schritt Architekt Wolfgang Hänsch zum Äußersten und verklagte die Stadt vor dem Landgericht: auf Wahrung seines Urheberrechts. Am ersten Prozesstag brachten die Parteien, flankiert von je eigenen Gutachtern, bauhistorische Bedeutsamkeit gegen aktuelle Eigentümerinteressen in Stellung. Zäh wurde über den Nachweis originärer Innovationen debattiert, verschärft durch die historisch brisante Frage, ob man Neuheitswert einem technischen oder räumlichen Prinzip in der DDR zubilligen darf, dem zeitgleiche Lösungen im Westen zu unterstellen sind. Das strikte Bekenntnis der Stadt zum Funktionswandel, hin zum reinen Philharmoniesaal, ließ den Richter über den Denkmalwert schöner alter Markthallen räsonieren, in denen jetzt Supermärkte stecken. Er nahm das Problem also ernst, das hier wieder zu Tage trat: Unklare, gar fehlerhafte Entscheidungen der Denkmalpflege sind vor Gericht kaum zu korrigieren, schon gar nicht mit dem Schwert des Urheberrechts. Denkmalbesitzer und Denkmalsbewahrer sprechen im Konfliktfall verschiedene Sprachen, sie verteidigen verschiedene Werte. Den Richter beschlich Resignation, eine Vertagung sollte Bedenkzeit schaffen. Die ist nun um, und beinahe scheint es weise, dass wieder kein Urteil erging. Ein dritter, unabhängiger Gutachter (im Auftrag der Bundesarchitektenkammer) soll es jetzt richten, mit Ortstermin und allem Drum und Dran. Das kann dauern. Die Stadt könnte Antragsfristen für EFRE-Mittel verpassen, damit würden auf sie schwer zu schulternde Mehrkosten zukommen. Kläger Wolfgang Hänsch (82) muss jetzt schnell 3.000 Euro auftreiben, als "Auslagenvorschuss" für das Gericht. Eine gütliche Einigung, etwa sein "historischer" Saal als Bronzemodell fürs Foyer, kommt für ihn natürlich nicht in Frage." Wolfgang Kil

Quelle:

http://www.german-architects.com/de/pages/page_item/ppp_37_11_dresden